Im Familienrecht ist jeder Fall individuell.
Was Sie brauchen?
Einen Fachanwalt mit Expertise und langjähriger Erfahrung.
Das Familienrecht befasst sich mit alltäglichen Rechtsverhältnissen wie der Ehe oder der Lebenspartnerschaft und mit den Beziehungen innerhalb einer Familie. Wichtige Aspekte sind z.B. Vermögensaufteilung, Vermögensabsicherung, Versorgung und Unterhalt im Falle einer Scheidung, aber auch gesetzliche Vertretungsfunktionen außerhalb der Verwandtschaft. Darunter fallen Adoption von Kindern, Vormundschaft, die Pflegschaft sowie die gerichtlich verfügte Betreuung.
Die Kanzlei Hummel berät und vertritt Sie bei allen familienrechtlichen Themen.
Hier beschreiben wir die häufigsten Leistungen unserer Kanzlei auf diesem Gebiet.
Trennung, Scheidung, Unterhalt
Wenn Sie über eine Trennung nachdenken oder wenn Sie die Entscheidung sich scheiden zu lassen bereits getroffen haben, dann haben Sie sicherlich viele Fragen.
Sie möchten über Ihre Rechte, Pflichten und über die rechtlichen Konsequenzen für sich und für Ihre Familie ausführlich informiert werden.
Hans-Peter Hummel hat als Fachanwalt für Familienrecht jahrelange Berufserfahrung und das Fachwissen auf diesem Rechtsgebiet und erklärt Ihnen genau, was Sie aus rechtlicher Sicht erwartet.
Sie erfahren einfach und verständlich dargestellt, was Sie vor, während und nach der Trennung bzw. Scheidung beachten müssen und erhalten eine erste Übersicht über den Ablauf des Scheidungsverfahrens und über die nächsten Schritte.
Sorgerecht, Umgangsrecht und Besuchsrecht
Wenn sich Paare scheiden lassen, dann gilt ihr erster Gedanke ihren Kindern. Denn sie bleiben auch während und nach der Trennung Eltern. Und für viele Paare ist das Wohl ihrer Kinder das Wichtigste.
So ist es auch unsere Erfahrung, dass die meisten Paare die Themen Sorgerecht und Umgangsrecht einvernehmlich vor dem Scheidungstermin regeln, ganz zum Wohle ihrer Kinder und ohne Gericht.
Sorgerecht bedeutet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten. In der Regel behalten beide Eltern das Sorgerecht und entscheiden, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben sollen. Wer das Sorgerecht hat, kann den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen (Aufenthaltsbestimmungsrecht) oder z.B. darüber in welche Schule das Kind gehen soll.
Jedes Elternteil, aber auch das Kind haben ebenfalls ein Umgangs- und Besuchsrecht. Hier geht es um den persönlichen Kontakt zwischen Elternteil und Kind, wie häufig sie sich sehen und wie häufig sie sich besuchen. Dieses Recht können z.B. auch Großeltern in Anspruch nehmen, wenn dies für das Wohl des Kindes gut ist.
Das Gesetz geht davon aus, dass das Kind beide Elternteile für eine gesunde Entwicklung braucht und dass beide Elternteile regen Kontakt zu ihm haben sollen.
Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, dass beide Eltern sich gemeinsam einigen, wie die Besuchskontakte des Kindes zu dem Elternteil ausgeübt werden, bei dem das Kind nicht ständig wohnt. Wenn beide Elternteile entscheiden, werden mögliche Konflikte von vornherein ausgeräumt.
Es kommt natürlich auch vor, dass Eltern diese Punkte nicht selbst klären können. In diesem Fall sind das Sorgerecht und das Umgangsrecht Gegenstand des Scheidungsverfahrens oder sie werden in einem eigenen Verfahren vor dem Familiengericht geklärt.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass es schwierig werden könnte mit Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin das Sorgerecht einvernehmlich zu klären, möchten wir Sie dazu ermutigen möglichst schnell den Rat eines Anwalts zu suchen.
Manchmal kommt es vor, dass das Sorgerecht als Druckmittel von einem Partner eingesetzt wird und so kann es einem helfen, sich in diesem Punkt schnell rechtliche Klarheit zu verschaffen.
Ehevertrag
Sie haben sich entschlossen zu heiraten.
Und jetzt müssen Sie einige Entscheidungen treffen.
Ob sie standesamtlich und kirchlich heiraten, was Sie anziehen oder wen Sie einladen möchten. Vielleicht machen Sie sich auch Gedanken über die rechtlichen Aspekte einer Ehe. Für viele Partner kann ein Gespräch über einen Ehevertrag ein Zeichen von Misstrauen sein, aber nur aus einem Grund: sie sind sich nicht darüber bewusst, dass sie auch ohne einen Ehevertrag nicht in einem rechtsfreiem Raum leben.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht im Eherecht klare Regelungen zum Zugewinnausgleich, zu Unterhaltsansprüchen und zum Versorgungsausgleich vor. Bei Ehepaaren ohne Ehevertrag werden diese Regelung bei einer Trennung und Scheidung angewendet.
Wir empfehlen unseren Mandaten sich im ersten Schritt Klarheit über diese Regelungen des BGB zu verschaffen. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob diese Regelungen auch für Sie im Fall einer Trennung zu einem fairen und gerechtem Ausgleich führen würden.
Ein Ehevertrag kann sich lohnen z.B.
- wenn die Eheleute unterschiedliche Nationalität haben
- einer der beiden oder beide Unternehmer sind
- bei einer Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder
- wenn beide zum zweiten Mal heiraten und Kinder aus der ersten Ehe vorhanden sind.
Bei einer Zweitehe spielen erbrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle, die viele Mandaten mit einem Ehe- und Erbvertrag klären wollen.
Sollte sich herausstellen, dass ein Ehevertrag für Sie und Ihren Ehepartner/Ihre Ehepartnerin sinnvoll ist, dann klären wir in einem Beratungsgespräch folgende Punkte:
- die Regelung zum Zugewinnausgleich
- die Regelung zum Ehegattenunterhalt und
- die Regelung zum Versorgungsausgleich
Sie können vor und nach der Eheschließung einen Ehevertrag abschließen. Ehepaare haben viele Gestaltungsmöglichkeiten, die gesetzlichen Regelungen durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag abzuändern oder sogar ganz auszuschließen.
Viele Mandaten fragen uns, warum Sie den Ehevertrag von einem Anwalt anfertigen lassen sollten. Das kostet zusätzlich Geld und sie sehen nicht den direkten Nutzen.
Die Antwort ist einfach. Wir als Ihre Anwälte haben bei der Formulierung des Ehevertrags Ihre Interessen im Blick. Ihr Anwalt ist Ihr Interessenvertreter. Wir klären Sie 100%-ig über die Folgen der einzelnen Regelungen auf z.B. im Hinblick auf erbrechtliche Aspekte. Der Notar dagegen berät beide Ehegatten neutral.
Der Verzicht auf die Beratung des Anwalts muss nicht immer negative Folgen haben, allerdings erleben wir es in der Praxis vor Gericht, dass Mandanten mit einem Ehevertrag oft keine Klarheit über die Folgen der gemachten Regelungen haben. Im Fall einer Trennung kommt es sogar vor, dass die Regelungen im Ehevertrag für unsere Mandaten von Nachteil sind.
Wir ermutigen alle Mandaten, die sich für einen Ehevertrag entschieden haben dafür zu sorgen, dass sie verstehen, welche Konsequenzen ihr Ehevertrag für sie tatsächlich hat.
Die Beratung durch einen Anwalt ist in solchen Fällen sehr hilfreich. In einem ersten Beratungsgespräch können wir gemeinsam klären, was Sie brauchen, um das Thema Ehevertrag für sich optimal zu nutzen.
Verschaffen Sie sich Klarheit
Schon ein erstes Beratungsgespräch kann erste, wichtige Klarheit für Sie bringen, über das was Sie im Fall von Trennung und/oder Scheidung erwartet und über ihre Rechte.
Wir wissen aus Erfahrung wie wichtig diese ersten Informationen für Sie sind. Und wir sind überzeugt davon, dass wir Sie mit unserer Expertise und Erfahrung optimal beraten können, damit Sie Ihre Entscheidung in Ihrem Sinne und im Sinne Ihrer Familie treffen können.
Informieren Sie sich rechtzeitig und lassen Sie sich ausführlich von uns beraten. So verschaffen Sie sich Klarheit darüber was Sie wollen und darüber was Sie nicht wollen. So können Sie nicht nur unnötige Fehler vermeiden, sondern auch Entscheidungen treffen, die Ihre Interessen optimal treffen.
Wir bietet Ihnen unsere Expertise und jahrelange Erfahrung an. Denn wir wollen Ihnen optimal den Rücken stärken in dieser Zeit, in der Sie auch mal schwere Entscheidung treffen müssen.