Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Hummel, bearbeiten die Tätigkeitsschwerpunkte
- Familienrecht
- Erbrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht.
In allen Schwerpunkten vertreten wir erfolgreich sowohl die Interessen von Privatpersonen als auch von Unternehmern.
Unsere häufigsten Leistungen in den einzelnen Tätigkeitsschwerpunkten sind:
Familienrecht:
- Trennung, Scheidung, Unterhalt, Güterrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Internationales Familienrecht
Erbrecht
- Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil
- Konflikte in der Erbengemeinschaft
- Testament, Erbvertrag
- Vorsorge für den Erbfall
Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gründung einer Gesellschaft, Gesellschaftervertrag
- Beratung und Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, z. B. anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters
- Gestaltung von Verträgen
Das zeichnet uns aus
Die Kombination unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist für viele Mandanten von besonderem Vorteil.
So kommt es oft vor, dass in Fällen aus dem Familien- und Erbrecht auch Aspekte von Handels- und Gesellschaftsrecht behandelt werden müssen. Das ist dann der Fall, wenn unser Mandant/unsere Mandantin oder die Gegenseite Inhaber eines Unternehmens oder selbständig ist.
In beiden Fällen kann die Kanzlei Hummel durch ihre jahrelange Erfahrung in den drei Tätigkeitsschwerpunkten die Interessen ihres Mandanten optimal vertreten.
Informationen zu den Anwälten
Zum Profil Rechtsanwalt Hans-Peter Hummel
Zum Profil Rechtsanwalt Dr. jur. Helmut Knapp
Kostentransparenz für Sie
Uns ist es wichtig, dass Sie über die Kosten für unsere Rechtsberatung sehr gut informiert sind.
Für eine möglichst konkrete Kostenschätzung brauchen wir zuerst ein paar Informationen zum Sachverhalt von Ihnen.
Im ersten Beratungsgespräch besprechen wir die wichtigsten Punkten Ihres Anliegens und können Ihnen am Ende des Gesprächs eine erste Kosteneinschätzung geben.
Nach Ihrer Beauftragung informieren wir Sie ebenfalls schriftlich über die im ersten Beratungsgespräch geschätzten Kosten.
Unsere Mandanten wissen immer, welche Kosten auf sie zukommen und sie schätzen diese Kostentransparenz sehr.